Gesetz gegen digitale Gewalt

Gesetz gegen digitale Gewalt soll Kontensperrungen erleichtern

Das Bundesministerium der Justiz hat am 12.April 2023 die Eckpunkte für ein Gesetz gegen digitale Gewalt veröffentlicht. Hierbei soll es in Zukunft einem Gericht ermöglicht werden, Accounts in den Sozialen Medien sperren zu lassen. Bislang ist dieser Weg verwehrt, da die Konzerne der Sozialen Medien selbst entscheiden können, ob sie dem Antrag einer betroffenen Person nachkommen oder nicht.

Gesetz gegen digitale Gewalt: Social Media kennt keine Grenzen

Immer wieder sieht man Streamer davon berichten, dass sie dem Treiben auf Twitter nicht mehr zusehen können und eher Abstand von der Plattform nehmen. Die Ursachen hierfür sind viele Personen, die sich ohne Einschränkungen auf solchen Plattformen bewegen und äußern können. Die Kommentare bewegen sich von schweren, persönlichen Beleidigungen, Hass, anzügliche Meinungen bis hin zu Morddrohungen. Selbst wenige Content Creatoren nutzen ihre Reichweite um auf andere Personen loszugehen, ohne Rücksicht auf dessen eventuelle, labile Lebenshaltung.

Eine betroffene Person kann solche Anfeindungen bei der jeweiligen Social Media Plattform zwar melden, ist aber bislang darauf angewiesen, was diese unternimmt. Momentan ist man also darauf angewiesen, ob nach der Meldung dem Fall nachgegangen wird oder auch nicht. Gerade auch in Extremfällen kommt man nur schwer oder garnicht an IP-Adressen heran.

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Gesetz gegen digitale Gewalt: Das sind die Eckpunkte

Die Ampelregierung beschloss im Koalitionsvertrag 2021, dass man ein Gesetz gegen digitale Gewalt umsetzen möchte. Dieses Gesetz soll den Gerichten in Zukunft die Möglichkeit geben, bei besonders schweren Fällen Accounts in den Sozialen Medien als auch Messenger Diensten sperren zu lassen. Fachlich spricht man hierbei von einer “schwerwiegenden Persönlichkeitsverletzung”, dessen Verhältnis das jeweilige Gericht bestimmen kann.

Eine Sperre eines Accounts soll allerdings nur dann erfolgen, wenn andere Möglichkeiten keine Lösung ergeben. Dies kann zum Beispiel bedeuten, dass wenn die Löschung eines Beitrages dennoch die Gefahr birgt, dass der Verfasser in ähnlicher oder anderer Form zum Wiederholungstäter wird.

Ein weiterer Eckpunkt soll möglich werden, dass eine betroffene Person über ein Gericht eine Anordnung erwirken kann, womit Nutzungsdaten wie die IP-Adresse herausgegeben werden. Das Gesetz gegen digitale Gewalt könnte durchaus die Freiheiten von Social Media Chaoten in Zukunft sehr einschränken. Wir bleiben an diesem Thema dran!

Quelle: Bundesministerium der Justiz
Bildquelle: Pexels

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