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Langsames Internet: Neue Rechte für Verbraucher ab 01.Dezember 2021

Die Bundesnetzagentur hat eine Änderung des Telekommunikationsgesetzes ab dem 01.Dezember 2021 umgesetzt. Langsames Internet über mehrere Tage ist dann kein Ärgernis mit unüberbrückbarer Mauer mehr für die Verbraucher. Diese bekommen Rechte zur Preisminderung, Entschädigungen bis hin zur möglichen fristlosen Kündigung.

Langsames Internet die Höchststrafe für Streamer

Seit mehr als einem Jahrzehnt verspricht unsere Regierung den Ausbau des Breitbandnetzes. Der private als auch berufliche Zweck ist immer mehr auf eine gute Internetverbindung angewiesen. Der Ärger als Streamer aber auch Gamer ist immer wieder groß, wenn das Internet langsam wird oder gar ganz ausfällt.

Ein Anruf bei der zuständigen Provider Hotline ist oft mit sehr langen Wartezeiten verbunden. Öfters erreicht man schließlich Sachbearbeiter, die eine Checkliste abarbeiten und geschult sind, die Anrufer zu beruhigen. Am Ende bekommen sie oft den Frust der Anrufer ab, obwohl sie eigentlich wie jeder Arbeitnehmer nur ihrem Job nachkommen.

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Die Selbstständigkeit als Twitch Streamer setzt allerdings ein gutes Internet voraus, da dies das Fundament der Erwerbsfähigkeit ist. Ein längerer Ausfall kann erhebliche Umsatzverluste verursachen.

Die Rechte ab dem 01.Dezember 2021

Folgende Änderung am Telekommunikationsgesetz tritt in Kraft:

  • Verbraucher dürfen ihre monatlichen Zahlungen kürzen, sollte die vertragtlich vereinbarte Internetgeschwindigkeit nicht erreicht werden. Dies kann sogar bis hin zum Anrecht auf eine fristlose Kündigung führen.

Um jegliche Widerspruch des Providers zu entkräften, sollten im Vorfeld alle möglichen Fehlerquellen ausgeschlossen werden. Dies kann ein veralteter Router, ein falsches, defektes oder loses Kabel bis hin zum Antivirenprogramm sein.

Zur Beweissicherung des “Langsamen Internet” bietet die Bundesnetzagentur eine Desktop App an, mit der die Internet Geschwindigkeit gemessen werden kann. Über den Zeitraum von 2 Tagen müssen hierzu über 20 Messungen stattgefunden haben, damit die Leistung des Providers ermittelt wird.

Langsames Internet: Mögliche Ansprüche

Gemessen an dem Verhältnis der Abweichung zur vertraglich vereinbarten Leistung haben Verbraucher ab dem 01.Dezember 2021 das Recht zur Minderung. Wer zum Beispiel 24 Euro im Monat für sein Internet bezahlt, aber nur 80% der zugesicherten Leistung erhält, darf den Zahlbetrag auf 19,20 Euro mindern.

Wer mehrere Tage Probleme mit dem Internet hat, dem stehen sogar Entschädigungen am Dezember zu. Gemäß der Verbraucherzentrale NRW:

  • für den 3. und 4. Tag: 10% des vertraglich vereinbarten Monatsentgelts, aber mindestens 5 Euro
  • ab dem. 5. Tag: 20% des vertraglich vereinbarten Monatsentgelts, aber mindestens 10 Euro
  • Außerdem: Versäumt der Anbieter Kundendienst- oder Installationstermine, stehen Ihnen 20% des vertraglich vereinbarten Monatsentgelts zu, aber mindestens 10 Euro.

Falls du noch wesentlich mehr Details und weitere Verbraucherrechte erfahren möchtest, die ab 01. Dezember 2021 in Kraft treten, dann findest du dies in nachfolgender Quelle.

Quelle: Verbraucherzentrale NRW

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Bildquelle: https://www.pexels.com/de-de/

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EinYokai
EinYokai
2 Jahre zuvor

Gemessen an dem Verhältnis der Abweichung zur vertraglich vereinbarten Leistung haben Verbraucher ab dem 01.Dezember 2021 das Recht zur Minderung.

Da frage ich mich aber, wie genau das beurteilt wird? Reicht es schon, wenn das Internet während einer Messung auch nur für 1 Sekunde unter der vertraglich vereinbarten Mindestgeschwindigkeit liegt? Was ist mit Verträgen, die keine Mindestgeschwindigkeit garantieren z.B. die Vodafone Verträge? Was ist mit “Verhältnis der Abweichung” gemeint? Ist das ein fester Prozentsatz oder gibt es da Interpretationsspielraum?
Da sind noch zu viele Lücken, wenn das wirklich alles sein sollte seitens der Verbraucherzentrale.

Last edited 2 Jahre zuvor by EinYokai
Beatrice Vogt
2 Jahre zuvor
Antworten auf  EinYokai

Da bin ich bei dir. Ich bin mir auch sicher, dass viele große Anbieter dann einfach irgendwo eine Klausel verankern, was denn niedrig oder langsam genau bedeutet. Zudem müsste man sich auf eine Messlatte einigen, also eine Möglichkeit, dass alle das gleiche messen und nicht, dass ich am Ende messe, dass mein Internet zu langsam ist, mein Anbieter aber sagt, dass alles im grünen Bereich ist. :/
Ich finde es aktuell auch noch sehr schwammig und kann mir nicht vorstellen, dass sich für mich als Verbraucherin wirklich etwas ändern wird.